Politik
Karlsruhe darf Verbeamtung wegen Muslimbruderschaft ablehnen
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat bestätigt, dass die Stadt Karlsruhe die Übernahme einer Mitarbeiterin ins Beamtenverhältnis ablehnen darf, falls diese Nähe zur Muslimbruderschaft aufweist. Das Gericht sieht darin keine rechtswidrige Diskriminierung. Die Entscheidung basiert auf Sicherheitsbedenken und verfassungsrechtlichen Anforderungen an den öffentlichen Dienst.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Keine Verbeamtung bei Nähe zur Muslimbruderschaft» — Süddeutsche (mitte-links)
- «Nähe zu Muslimbruderschaft: Stadt Karlsruhe darf Beamtenverhältnis ablehnen» — SWR Aktuell (mitte-links)