Politik
Ein Grenzstein, ein Konflikt unter Nachbarn, eine Lösung mit Augenmaß
In so manchen Verhandlungen wähnt man sich eher am Bezirksgericht denn am Landesgericht. Für das Versetzen oder Herausreißen eines Grenzsteins sieht der Gesetzgeber aber eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Und so war es dann doch ein Fall für die höhere Instanz.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Ein Grenzstein, ein Konflikt unter Nachbarn, eine Lösung mit Augenmaß» — NÖN (Mitte)