Gesellschaft
ÖAMTC nicht gerufen: 130 Euro Strafe für Lenker
Ein Vorarlberger Autofahrer war mit seinem Pkw auf einer Landesstraße liegengeblieben. Anstatt einen Pannendienst zu rufen, organisierte er selbst Hilfe. Laut Landesverwaltungsgericht war das gesetzeswidrig: Der Mann hätte das Auto so rasch wie möglich abschleppen lassen müssen.
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