Wirtschaft
Nebenkostenabrechnung prüfen: Vermieter darf keine „sonstigen Kosten“ berechnen
Viele Mieter erhalten derzeit ihre Nebenkostenabrechnung für 2024. Nicht alle Posten dürfen auf Mieter umgelegt werden – selbst wenn sie im Mietvertrag stehen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Nebenkostenabrechnung prüfen: Vermieter darf keine „sonstigen Kosten“ berechnen» — Frankfurter Rundschau (links)