Politik

Um Recht und Demokratie ging’s beim Wahlrecht nie – sondern um Machtsicherung

An der Willensbildung des Volkes sollen Parteien laut Grundgesetz „mitwirken.“ Mehr als eine Worthülse war das nie. Heute bestimmt eine Handvoll Berufspolitiker, die es an die Spitze der Fraktionen im Bundestag und den Landtagen geschafft hat, was geschieht. Zwischen ihnen und den führenden Leuten in den Parteipräsidien gibt es Schnittmengen. Am stärkeren Hebel sitzen aber die Fraktionsspitzen.

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