Politik
Neue «Grundsicherung»: Frühere Terminversäumnisse von Bürgergeld-Empfängern zählen bei künftigen Sanktionen nicht mehr
Frühere Terminversäumnisse von Bürgergeld-Empfängern werden bei Sanktionen nach der neuen Grundsicherung nicht berücksichtigt. Dies berichtet «Bild». Seit der Ablösung des Bürgergelds am 1. Juli beginnt die Zählung für alle Bezieher bei null. Bereits verhängte Sanktionen werden zwar noch vollstreckt, frühere Verstösse zählen aber nicht für die neue Sanktionsstufe.
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- «Neue «Grundsicherung»: Frühere Terminversäumnisse von Bürgergeld-Empfängern zählen bei künftigen Sanktionen nicht mehr» — Die Weltwoche (rechts)