Gesellschaft
Wohlen: Beschuldigter in Tötungsfall schuldunfähig
Ein Mann, der 2024 in Wohlen einen Nachbarn erschoss und dessen Tochter verletzte, gilt aufgrund einer schweren paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft fordert statt einer Freiheitsstrafe eine stationäre Massnahme zur Behandlung des Beschuldigten. Die psychische Erkrankung wird als Grund für die fehlende strafrechtliche Verantwortlichkeit angesehen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Tötungsdelikt Wohlen: Beschuldigter gilt als schuldunfähig – Staatsanwaltschaft fordert stationäre Massnahme» — Tages-Anzeiger (mitte-links)
- «Tötungsdelikt Wohlen: Beschuldigter gilt als schuldunfähig – Staatsanwaltschaft fordert stationäre Massnahme» — Der Bund (mitte-links)
- «Tötungsdelikt Wohlen: Beschuldigter gilt als schuldunfähig – Staatsanwaltschaft fordert stationäre Massnahme» — Basler Zeitung (mitte-rechts)