Wirtschaft
Erste Bank und Sparkassen erstatten unzulässige Kreditgebühren
Die Arbeiterkammer hat sich mit der Erste Bank und Sparkassen auf eine Einigung zur Rückerstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühren geeinigt. Betroffene Konsumenten können ab sofort Gebühren für Konsum- und Wohnkredite aus den letzten 30 Jahren zurückfordern. Das Online-Antragsformular steht bis Ende Juli 2027 zur Verfügung, und Kunden können bis zu 90 Prozent der unzulässig eingezogenen Gebühren erhalten.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Kredit-Bearbeitungsgebühr: So holen Sie Ihr Geld zurück» — Kurier (mitte)
- «Bis zu 90 Prozent retour: So fordern Kunden von Erste Bank und Sparkassen unzulässige Bearbeitungsgebühren zurück» — Salzburger Nachrichten (mitte)
- «Erste Bank-Kunden können zu viel bezahlte Gebühren zurückverlangen [premium]» — Die Presse (mitte-rechts)