Wirtschaft

Erste Bank und Sparkassen erstatten unzulässige Kreditgebühren

Die Arbeiterkammer hat sich mit der Erste Bank und Sparkassen auf eine Einigung zur Rückerstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühren geeinigt. Betroffene Konsumenten können ab sofort Gebühren für Konsum- und Wohnkredite aus den letzten 30 Jahren zurückfordern. Das Online-Antragsformular steht bis Ende Juli 2027 zur Verfügung, und Kunden können bis zu 90 Prozent der unzulässig eingezogenen Gebühren erhalten.

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