Politik

OVG bestätigt Waffenentzug für AfD-Mitglieder

Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen für drei aktuelle und frühere AfD-Mitglieder rechtskräftig bestätigt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass den Klägern die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt. Der Landesverfassungsschutz stuft die AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Partei ein.

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