Politik
Gericht: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass AfD-Mitglieder ihre waffenrechtliche Erlaubnis verlieren können. Das Gericht begründet dies damit, dass der Staat präventiv Risiken minimieren muss, um die Öffentlichkeit vor extremen Gefahren durch Waffen zu schützen. Die Entscheidung bedeutet, dass eine Parteimitgliedschaft ein Grund für den Entzug einer Waffenerlaubnis sein kann.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Entscheidung in Sachsen-Anhalt: Gericht: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen» — Tagesspiegel (links)
- «AfD-Mitgliedern darf Waffenerlaubnis entzogen werden» — Spiegel Online (mitte-links)
- «Gericht: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen» — Focus Online (mitte-rechts)