Gesellschaft

Jurist kritisiert rechtliche Grundlage der Wiener Auszeit-WG

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hat die rechtliche Grundlage der Wiener "Auszeit-WG" für strafunmündige Intensivtäter in Frage gestellt. Nach dem Heimaufenthaltsgesetz sei eine Mindestkapazität von drei Plätzen erforderlich, die WG kann jedoch maximal zwei Kinder betreuen. Mayer zufolge fehlt der Einrichtung daher die notwendige gesetzliche Grundlage.

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