Sport
Kartellamt: 50+1-Regel im Fußball zulässig
Das Bundeskartellamt hat sein Prüfverfahren zur 50+1-Regel in der Fußball-Bundesliga abgeschlossen. Die Behörde sieht keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die Regelung, die Fans ein Mitspracherecht sichert. Allerdings muss die Deutsche Fußball Liga (DFL) offenbar bestimmte Auflagen erfüllen, um die Zulässigkeit zu erhalten.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Fußball-Bundesliga: Kartellamt: Keine generellen Bedenken gegen 50+1-Regel» — Tagesspiegel (links)
- «Kartellamt hält 50+1 im deutschen Fußball für zulässig» — Frankfurter Rundschau (links)
- «Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel» — Bild (rechts)