Umwelt
Verspätete Abnahme von 66 Schafen war rechtswidrig
Die Abnahme seiner 66 Schafe war rechtswidrig, weil viel zu spät. Obwohl angeblich Gefahr im Verzug bestand. Landwirt Roland Sch. aus Steinerkirchen bekam nun vorm Landesverwaltungsgericht Recht. Große Wellen schlug der Fall von Landwirt Roland Sch. aus Steinerkirchen an der Traun. Die Tierschutzbehörde hatte am 3. März eine Abnahme seiner insgesamt 66 Schafe verfügt – wegen Gefahr im Verzug.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Verspätete Abnahme von 66 Schafen war rechtswidrig» — Krone (rechts)