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Drei Monate bedingt für Drohung am Fußballplatz

Weil ein 29-jähriger Kärntners einen Gegenspieler während eines Fußballspieles im April des heurigen Jahres mit dem Umbringen bedroht hat, landete er vor Gericht. Trotz „harten Rangehen“ des Opfers, hätte er sich laut Richter den „Auszucker“ ersparen sollen. Das Urteil: Drei Monate bedingt!

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