Wirtschaft
Bierkistenstapel sind laut Gericht kein Bauwerk
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in einem nicht alltäglichen Nachbarschaftsstreit ein Urteil gefällt: Gestapelte Bierkisten an der Grundstücksgrenze müssen keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken einhalten, da sie nicht als Bauwerk einzustufen sind. Eine bekannte Vorarlberger Brauerei möchte auf seinem Grundstück eine neue Lager-, Abstell- und Manipulationsfläche errichten.
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- «Bierkistenstapel sind laut Gericht kein Bauwerk» — Krone (rechts)