Umwelt

Gerichtsbeschluss: Köln muss Zwangsgeld zahlen – OVG rügt Umgang mit Partylärm

Ein Alkoholverbot und neue Konzepte konnten den Lärm auf dem Brüsseler Platz zwar etwas mindern, aber dem Oberverwaltungsgericht reicht das nicht. Das Zwangsgeld bleibt. Die Stadt Köln macht zu wenig, um die Lärmbelastung für die Anwohner am Brüsseler Platz zu verhindern und muss deshalb ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen.

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