Gesellschaft

Aargauer Gericht hebt Wegweisung gegen Missbrauchsopfer auf

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass zwei Opfer eines Missbrauchsfalls in Untersiggenthal in der Schweiz bleiben dürfen. Die beiden Frauen ohne Schweizer Pass wären durch einen Widerruf ihrer Aufenthaltsbewilligung ausgewiesen worden. Das Gericht befand jedoch, dass der Widerruf durch die Behörden unzulässig war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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