Gesellschaft

Zahnarzt in Frankfurt erneut vor Gericht angeklagt

Ein Zahnarzt aus Frankfurt muss sich in einem Wiederaufnahmeverfahren verantworten, nachdem ein vierjähriges Mädchen nach einer Narkose starb und drei weitere Kinder schwer erkrankten. Das Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil gegen den Arzt aufgehoben. Im neuen Prozess wird erneut geprüft, ob der Vorfall Mord oder fahrlässige Tötung darstellt.

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