Ausland

Schutzstatus S für Ukrainer bis März 2028 verlängert

Der Schweizer Bundesrat hat den Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete bis März 2028 verlängert. Damit bleibt auch die finanzielle Unterstützung für die Kantone bestehen. Für Personen, die bereits fünf Jahre in der Schweiz leben, gelten jedoch unterschiedliche Regelungen, was ein administratives Problem darstellt.

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