Wirtschaft
Urteil in München: Muss ein Reiseveranstalter bei späterem Abflug einen Urlaubstag erstatten?
Statt eines Frühfluges nach Antalya konnte eine Urlauberin erst am Nachmittag in den Süden starten. Das wollte die Frau nicht hinnehmen und klagte.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Urteil in München: Muss ein Reiseveranstalter bei späterem Abflug einen Urlaubstag erstatten?» — Süddeutsche (mitte-links)