Gesellschaft

Wie der Partner erbt – und die Kinder trotzdem nicht leer ausgehen

Wer in einem Konkubinat lebt, ist im Todesfall des Partners nicht erbrechtlich abgesichert. Darum empfiehlt SN-Rechtsexpertin und Anwältin Annina Meyer-Vögeli ein Testament oder, noch besser, einen Erbvertrag.

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