Gesellschaft
Regelwerk für Stand-up-Paddling in Brandenburg
Das Polizeipräsidium Potsdam informiert über die Bestimmungen beim Stand-up-Paddling auf Brandenburgs Gewässern. Fahrverbote gelten insbesondere an Schleusen, in Naturschutzgebieten und auf Seen in Parkanlagen. Uferbereiche mit Schilf, Rohr oder Seerosen sind tabu, wie beispielsweise am Sacrower See bei Groß-Glienicke, und Schwimmwesten sind in bestimmten Situationen erforderlich.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Gemütliches Sporteln: Was gilt beim SUP-Fahren auf Brandenburgs Gewässern?» — Tagesspiegel (links)
- «Gemütliches Sporteln: Was gilt beim SUP-Fahren auf Brandenburgs Gewässern?» — Stern (mitte-links)