Gesellschaft
Gericht: Nicht-Gewerkschaftsmitglieder bei Altersteilzeitquote zählen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebe bei der Berechnung von Altersteilzeitquoten auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder einbeziehen müssen. Die Entscheidung fiel in einem Fall eines Mannes aus der Lebensmittelindustrie, dem sein Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag verweigert hatte. Das Gericht wies damit die Revision des Mannes zurück, nachdem bereits das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zugunsten des Arbeitgebers geurteilt hatte.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Früher in Rente: Altersteilzeit - wer bei Quotenregelung Anspruch hat» — Tagesspiegel (links)
- «Früher in Rente: Altersteilzeit - wer bei Quotenregelung Anspruch hat» — Stern (mitte-links)