Gesellschaft

Gericht: Nicht-Gewerkschaftsmitglieder bei Altersteilzeitquote zählen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebe bei der Berechnung von Altersteilzeitquoten auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder einbeziehen müssen. Die Entscheidung fiel in einem Fall eines Mannes aus der Lebensmittelindustrie, dem sein Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag verweigert hatte. Das Gericht wies damit die Revision des Mannes zurück, nachdem bereits das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zugunsten des Arbeitgebers geurteilt hatte.

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