Gesellschaft
Ghislaine Maxwells Berufungsantrag vom Gericht abgelehnt
Ghislaine Maxwell, die verurteilte Komplizin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, versuchte, ihre 20-jährige Haftstrafe durch die Neuinterpretation von Unterlagen aus den Epstein-Akten zu reduzieren. Ein Bundesrichter wies ihren Berufungsantrag jedoch ab und befand die Argumente als unbegründet und haltlos. Maxwells Strafvollzug bleibt damit bestehen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Epstein-Akten: Ghislaine Maxwells 20-jährige Haftstrafe bleibt bestehen» — Zeit Online (mitte-links)
- «Ghislaine Maxwell will freikommen: Gericht lehnt Einspruch ab» — t-online (mitte-links)
- «Epstein-Komplizin Ghislaine Maxwell bleibt in Haft» — ORF News (mitte)