Wirtschaft
Urteil aus Hessen: Scheingeschäft mit Sportwagen muss bewiesen werden
Verlangt jemand einen Sportwagen zurück, den er angeblich nur zum Schein jemandem übergab, muss er das Scheingeschäft nachweisen. Kann er das nicht, kann er auch nicht die Herausgabe verlangen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Es wies die Klage auf Herausgabe des Luxusautos ab. (Az.: 3 U 20/26) Geklagt hatte ein Mann gegen einen Autohändler.
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