Wirtschaft
Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Gekündigte nicht zu Bewerbungen ausfragen
Wer nach einer unwirksamen Kündigung Geld nachfordert, muss dem alten Arbeitgeber nicht offenlegen, wie er sich beworben hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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- «Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Gekündigte nicht zu Bewerbungen ausfragen» — Spiegel Online (mitte-links)