Gesellschaft
Arbeit als Pflegekraft gilt nicht einmal als „angelernter“ Beruf -...
Eine geprüfte Pflegeassistentin genieße keinen Berufsschutz, entschied der OGH. Sie ist damit schlechtergestellt als viele angelernten Arbeiter. Das entspricht ständiger Judikatur, zeigt aber eine Schieflage auf.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
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