Gesellschaft
Arbeitsgericht bestätigt Kündigung für gekaufte Krankschreibung
Ein Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er eine im Internet gekaufte Krankschreibung ohne ärztlichen Kontakt eingereicht hatte. Der Arbeitnehmer hatte sich damit für fünf Tage krankgemeldet. Ein Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung als rechtmäßig.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Fristlose Kündigung nach gekaufter Online-Krankschreibung ist rechtens» — Die Welt (mitte-rechts)
- «Krankschreibung ohne Arztkontakt: Mann gefeuert – Gericht bestätigt Kündigung» — Bild (rechts)