Gesellschaft
Berufung gegen Großglockner-Verurteilung eingereicht
Der Salzburger Alpinist Thomas P. wurde im Februar vom Landesgericht Innsbruck der grob fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, nachdem seine Freundin Kerstin G. am Großglockner erfroren war. Sein Anwalt Kurt Jelinek hat nun fristgerecht eine schriftliche Berufung gegen das Urteil eingereicht und beruft sich auf Nichtigkeit, Schuld und Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet hatte.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Tod am Großglockner: Verteidiger von verurteiltem Alpinisten hat jetzt seine Berufung ans Landesgericht Innsbruck geschickt» — Salzburger Nachrichten (mitte)
- «Großglockner-Drama: Verteidiger lieferte Argumente» — Krone (rechts)