Gesellschaft
Bundesgericht weist Beschwerde ab: 15 Jahre für Hammer- und Messerangriff
Der Verurteilte bestritt auch vor Bundesgericht, das Opfer töten gewollt zu haben. Ohne Erfolg: Die Freiheitsstrafe bleibt bestehen – und zusätzlich muss er weitere Kosten tragen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bundesgericht weist Beschwerde ab: 15 Jahre für Hammer- und Messerangriff» — Luzerner Zeitung (mitte)