Gesellschaft
Gericht: Polizei durfte Bewerber wegen Tattoo ablehnen
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte, dass die Polizei Nordrhein-Westfalens einen Bewerber zu Recht wegen einer problematischen Tätowierung ablehnen durfte. Das Tattoo auf dem Oberarm des Mannes zeigte zwei Patronen mit der Aufschrift "trust" und "no one" ("Vertraue niemandem"). Das Gericht sah darin Zweifel an der charakterlichen Eignung des Kandidaten für den Polizeivollzugsdienst begründet.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Polizei darf Bewerber wegen Patronen-Tattoos ablehnen» — Spiegel Online (mitte-links)
- «Land NRW: Tattoo mit Patronen - Polizei darf Bewerber ablehnen» — Stern (mitte-links)