Politik
Bern: Regierungsrat erhält Notfall-Kompetenzen für Spitäler
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat eine Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes verabschiedet. Der Regierungsrat darf künftig eigenständig Darlehen und Bürgschaften für in Not geratene Listenspitäler sprechen, ohne das Parlament einbeziehen zu müssen. Diese Massnahme soll eine schnellere Hilfe für Spitäler in finanziellen Schwierigkeiten ermöglichen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Spital-Rettungsschirm Kanton Bern: Regierungsrat darf Spitälern in Not künftig ohne Parlament helfen» — Berner Zeitung (mitte-links)
- «Spital-Rettungsschirm Kanton Bern: Regierungsrat darf Spitälern in Not künftig ohne Parlament helfen» — Der Bund (mitte-links)