Umwelt
In Wien darf man auch tote Bäume nicht ersatzlos fällen
Verwaltungsgericht verneinte Ersatzpflanzung und -zahlung, VwGH erinnert an Schutz des Baumbestands.
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- «In Wien darf man auch tote Bäume nicht ersatzlos fällen» — Die Presse (mitte-rechts)