Wirtschaft
Kündigung unwirksam: Arbeitgeber zahlt – darf Bewerbungen aber nicht prüfen
Wer Annahmeverzugslohn fordert, muss nicht seine komplette Jobsuche offenlegen. Das BAG setzt Arbeitgebern bei Auskunftsansprüchen enge Grenzen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Kündigung unwirksam: Arbeitgeber zahlt – darf Bewerbungen aber nicht prüfen» — Frankfurter Rundschau (links)