Politik
Bund darf Zürich 4 Millionen verrechnen
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bund im Streit mit dem Kanton Zürich um Überwachungskosten Recht gegeben. Zürich muss für das Jahr 2024 mehr als vier Millionen Franken bezahlen. Ein spezieller Dienst des Bundes überwacht im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden Verdächtige, etwa indem er ihre Telefone überwacht. Die Kosten dafür werden den Kantonen in Rechnung gestellt.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bund darf Zürich 4 Millionen verrechnen» — zentralplus (mitte)