Gesellschaft
Mindestlohn-Musterprozess für behinderte Werkstattarbeiter
Ein Mann kämpft in einem Musterprozess vor dem Arbeitsgericht Münster für die Einführung des Mindestlohns in Werkstätten für behinderte Menschen. Jürgen Linnemann verdient derzeit weniger als 200 Euro monatlich und prangert damit das Lohndumping in diesen Einrichtungen an. Der Fall könnte Präzedenzcharakter für alle betroffenen Arbeitnehmer haben und grundsätzliche Fragen zur Entlohnung in Werkstätten klären.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Werkstätten für behinderte Menschen: Nur 200 Euro Monatslohn» — taz (links)
- «Mindestlohngesetz: Streit um Mindestlohn in Werkstatt für Behinderte» — Tagesspiegel (links)
- «Nur zwei Euro pro Stunde: Haben Behinderte in Werkstätten keinen Anspruch auf Mindestlohn?» — WDR (mitte-links)