Wirtschaft
Spiess-Hegglin vs. Ringier geht ans Bundesgericht
Der Rechtsstreit um die Gewinnherausgabe hat bereits das Zuger Kantonsgericht und Obergericht durchlaufen. Ringier reicht nun eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Es geht um hunderttausende Franken. Das Verlagshaus Ringier akzeptiert das Urteil des Zuger Obergerichts nicht und zieht an das Bundesgericht weiter. Dies berichtet das Branchenmagazin «Persönlich».
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