Wirtschaft
Markenrechte: X kann Nutzung von „Tweet“ und dem Twitterlogo nicht verhindern
Ein Start-up will einen Kurznachrichtendienst etablieren und dafür Marken des alten Twitter nutzen. Ein Richter verweigert ihm nur den Namen selbst.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Markenrechte: X kann Nutzung von „Tweet“ und dem Twitterlogo nicht verhindern» — Heise Online (mitte)