Gesellschaft
Ersttäterprivileg gilt nicht immer
Wer Verkehrsregeln besonders grob verletzt, also zum Beispiel als Raser verurteilt wird, kann nicht in jedem Fall vom sogenannten Ersttäterprivileg und damit von einer milderen Strafe profitieren. Das hat das Bundesgericht präzisiert. Es hat die Beschwerde eines Rasers abgewiesen.
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