Politik
Landtagswahl: Landeswahlleiter: Auch Demente dürfen wählen
Sie müssen aber in der Lage sein, ihren Willen zu äußern, sagt Landeswahlleiter Christian Boden. Niemand anderes dürfe für sie wählen. Das sei Wahlbetrug. Bei der Landtagswahl am 20. September dürfen auch demente Menschen wählen. Das hat Landeswahlleiter Christian Boden klargestellt.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Landtagswahl: Landeswahlleiter: Auch Demente dürfen wählen» — Stern (mitte-links)