Politik
Verfassungsgerichtshof: Verfassungsgerichtshof lehnt AfD-Antrag ab
Die Novelle des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes ist rechtens. Der Verfassungsgerichtshof hat einen AfD-Antrag abgelehnt. Das novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz verstößt nach Feststellung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz nicht gegen die Landesverfassung. Der Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion bleibe daher ohne Erfolg, teilte das Gericht in Koblenz mit.
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