Gesellschaft
E-Moped-Verbot auf Radwegen bringt Ungemach für Pizzaboten und Co
Mit 1. Oktober endet in Österreich die rechtliche Sonderstellung der sogenannten „Pizzamopeds“. Ab dann gelten einspurige Fahrzeuge mit Sitzbank oder Sattel, die auch ohne Treten fahren, als Kraftfahrzeuge. Damit verschwinden sie vom Radweg, brauchen Kennzeichen, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Prüfplakette, Helm und zumindest einen Mopedführerschein.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «E-Moped-Verbot auf Radwegen bringt Ungemach für Pizzaboten und Co» — Trending Topics (mitte)