Gesellschaft
Gericht verpflichtet Pestizidlobby zu Widerruf falscher Vorwürfe
Das Wiener Handelsgericht hat die Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) dazu verpflichtet, ihre Behauptungen zu widerrufen, wonach die NGO Global 2000 bei einer Analyse von Pestizidverkaufsdaten fälschlicherweise CO2 mitgerechnet haben soll. Global 2000 hatte die IGP auf Unterlassung geklagt, nachdem diese der Organisation einen Rechenfehler vorgeworfen hatte. Das Gericht gab der Umweltorganisation in wesentlichen Punkten recht und lehnte die Vorwürfe der Pestizidlobby ab.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Wollte die Pestizidlobby mit falscher Behauptung von alarmierenden Daten ablenken? Gericht gibt NGO recht» — Der Standard (mitte-links)
- «Disput um Pestizideinsatz führte vor Wiener Handelsgericht» — Salzburger Nachrichten (mitte)