Politik
Serie zu den Sozial-„Reformen“ – Folge III: Armut unter Generalverdacht – wie aus sozialer Sicherung strafende Kontrolle wird
Existenzsichernde Leistungen sind kein Almosen. Das Bundesverfassungsgericht leitet einen einklagbaren Anspruch ab, der die physische Existenz und ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe umfasst. Kontrolle kann organisierten Betrug begrenzen, aber Kontrolle darf nicht zum Leitbild sozialer Sicherung werden.
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