Gesellschaft
Berliner Gericht: Befristete Vermietung in Milieuschutzgebiet verboten
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bezirk Neukölln Eigentümern verbieten darf, Wohnungen in Milieuschutzgebieten befristet möbliert zu vermieten, wenn diese zuvor dauerhaft vermietet waren. Das Gericht wertet dies als Nutzungsänderung, die eine Genehmigung erfordert. Eine Vermieterin, die 15 Wohneinheiten für drei bis zwölf Monate vermieten wollte, ist mit ihrer Klage gescheitert.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Wohnungsmarkt: Gericht: Bezirk darf befristete Vermietung untersagen» — Tagesspiegel (links)
- «Wohnung in Berlin-Neukölln: Bezirk darf befristete Vermietung untersagen» — Spiegel Online (mitte-links)
- «Urteil: Befristete Neuvermietung in Milieuschutzgebiet darf verboten werden» — Stern (mitte-links)