Gesellschaft
Bundesarbeitsgericht begrenzt Entschädigung bei Diskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht hat in Erfurt entschieden, dass Arbeitgeber Entschädigungen für diskriminierte Bewerber zahlen müssen, dieser Anspruch aber nicht unbedingt lebenslang besteht. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Die Entscheidung betrifft einen Fall aus 2009, in dem ein Mann bei seiner Bewerbung auf eine Trainee-Position diskriminiert worden war.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bundesarbeitsgericht: Kein Schadensersatz bis zur Rente nach Bewerbungsabsage» — Spiegel Online (mitte-links)
- «Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf» — Stern (mitte-links)