Wirtschaft
OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis
Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten. Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht.
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- «OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis» — Heise Online (mitte)