Gesellschaft
Enkelin muss wegen altem Dienstvertrag ausziehen
Eine Enkelin verliert das Recht, den Mietvertrag ihrer Großmutter zu übernehmen. Grund ist ein Dienstvertrag des Großvaters aus dem Jahr 1965, wonach die Wohnung ursprünglich zu Wohnzwecken seiner Arbeit diente. Obwohl die Großmutter viele Jahre privat in der Wohnung lebte, beeinflusst die historische Einstufung nun die Erbfolge und zwingt die Enkelin zum Auszug.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Wegen Opas Job von 1965: Enkelin muss aus Wohnung ausziehen» — Kleine Zeitung (mitte-rechts)
- «Opas Job von 1965 schadet der Enkelin: Frau muss aus der Wohnung...» — Die Presse (mitte-rechts)