Gesellschaft
Urteile im Goldschatzdiebstahl von Manching rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen vier Männer für den Diebstahl eines rund 2.000 Jahre alten Keltengoldschatzes aus einem Museum in Manching rechtskräftig bestätigt. Das Landgericht Ingolstadt hatte die Angeklagten im Juli des Vorjahres wegen schweren Bandendiebstahls und weiterer Einbrüche zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren neun Monaten und elf Jahren verurteilt. Der größte Teil des gestohlenen Kulturguts ist bis heute verschwunden und wird noch gesucht.
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