Politik
Bärtchen, Hütchen und Co.: Wahlplakat beschädigt: Welche Strafe droht?
Aufgehängte Wahlplakate zu beschmieren oder zu verändern, ist freie Meinungsäußerung? Keineswegs. Wer sich selbstständig an der Werbung zu schaffen macht, riskiert, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bärtchen, Hütchen und Co.: Wahlplakat beschädigt: Welche Strafe droht?» — n-tv (mitte)